Weil ihm in der Folge aufgrund seiner fehlenden Erfahrung in Bezug auf das Anbauen und Bewirtschaften eines Hanffeldes Zweifel gekommen seien, sei ihm der Beschuldigte 2 entgegengekommen und habe ihm den ganzen Betrag wieder zurückgegeben. CHF 20'000.00 habe er im Auto aufbewahrt, den Rest habe er zur Seite gelegt und einen Teil habe er gebraucht. Später habe er dann dem Beschuldigten 2 – gemäss Vertrag – CHF 32'400.00 überwiesen (pag. 1903 Z. 13 ff.). Weiter habe er hin und wieder einzelne Blüten vom Hanffeld in Minigrips aufbewahrt, weil sie ihm speziell «ins Auge gestochen» seien (pag. 1904 Z. 4 ff.). 12.2.2.2