Insgesamt habe er CHF 50'000.00 gespart, um in ein Hanffeld investieren zu können. Diesen Betrag habe er ansparen können, weil er während der Militärzeit keine Krankenkasse habe bezahlen müssen und auch zu Hause nicht viel Geld habe abgeben müssen. Den ganzen Betrag von CHF 50'000.00 habe er dem Beschuldigten 2 im Mai oder Juni 2014 übergeben. Weil ihm in der Folge aufgrund seiner fehlenden Erfahrung in Bezug auf das Anbauen und Bewirtschaften eines Hanffeldes Zweifel gekommen seien, sei ihm der Beschuldigte 2 entgegengekommen und habe ihm den ganzen Betrag wieder zurückgegeben.