23 nabispflanzen einen höheren THC-Gehalt als 1 % aufweisen würden. Er kann in Bezug auf die Handhabung und Wirkungsweise von Hanf nicht als «Novize» gelten. Dies zeigt sich u.a. durch die sichergestellten Beweismittel (Waage, Minigrip etc.) und des bereits früheren Hantierens des Beschuldigten 1 mit Hanfpflanzen (pag. 267 Z. 28 f.; pag. 268 Z. 90 ff.; pag. 270 Z. 182 ff.). Die Kammer sieht somit als erstellt, dass der Beschuldigte 1 in der Zeit vom 1. Juni 2014 bis zum 11. September 2014 an seinem Wohnort an der D.________ in E.______