22 liegen und ausserdem nicht sehr weit auseinander liegen, ist der genaue THC-Gehalt nur noch von untergeordneter Bedeutung und es kann auf einen Durchschnittswert abgestellt werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der angeklagte Sachverhalt gemäss Ziff. 1 des Strafbefehls beweismässig erstellt ist.