21 lich ein Hobby. Er habe das zusammen mit seinem Halbbruder (AB.________) gemacht (pag. 270 Z. 184 f.). Anlässlich der Hafteröffnung und vor dem Zwangsmassnahmengericht wurde A.________ zu diesem Vorwurf nicht befragt. Anlässlich der delegierten Einvernahme durch die Polizei am 02.10.2014 verweigerte er grösstenteils die Aussagen. Auf Vorhalt seiner Aussage, wonach er zu Hause Hanf angebaut habe, sagte er allerdings ausdrücklich, er bestätige alles, was er schon mal gesagt habe (pag. 287 Z. 33).