Demnach bezieht sich der Abschlussbericht vom 19.09.2014 (pag. 171 f.) unter anderem auf dasjenige Material, das anlässlich der Hausdurchsuchung vom 11.09.2014 sichergestellt wurde (vgl. pag. 1161). Tatsächlich sind im Protokoll der genannten Hausdurchsuchung die sichergestellten "Hanfpflanzen angepflanzt" als Asservate Nr. 17 und 18 bezeichnet (vgl. pag. 333). Diese Nummerierung findet sich im forensisch-chemischen Abschlussbericht in der Spalte "Referenz" wieder (der Verständlichkeit abträglich ist, dass der Abschlussbericht den Proben auch wieder eine Asservaten-Nr. zuweist, die sich allerdings von der Referenz-Nr. unterscheidet).