Asservat Nr. 14-20396.7 / Referenz 22: THC-Gehalt von 5,7 % (Messungenauigkeit: ±1.0 %) 20 Die Vorinstanz verwendete bei der Wiedergabe des Analyseberichts (vgl. S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1649) als Asservat Nr. die Referenz Nr. und führte dazu Folgendes aus: Wie bereits dargelegt, hat die fallführende Polizistin auf Nachfrage des Gerichts hin erläutert, welche forensisch-chemischen Analysen welchen Hanfproben zugeordnet werden können. Demnach bezieht sich der Abschlussbericht vom 19.09.2014 (pag.