__ Marihuanapflanzen mit einem durchschnittlichen THC- Gehalt von 8.9 % angepflanzt zu haben (pag. 742). 12.2.1.1 Beweismittel Nachfolgend werden die relevanten Punkte der Beweismittel der Vorinstanz wiedergegeben und teilweise ergänzt (S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1648 f.): Hausdurchsuchung vom 11.09.2014