I.7 und I.8 hievor Ausgeführte verwiesen. Die Kammer folgt dem durch die Vorinstanz gewählten Aufbau. Darauf kann grundsätzlich mit den in den nachfolgenden Ziffern ergänzenden oder bereits oben gemachten Ausführungen verwiesen werden. 12.2 A.________ 12.2.1 Vorwurf gemäss Ziff. 1 des Strafbefehls Dem Beschuldigten 1 wird unter Ziff. 1 des Strafbefehls vom 9. August 2017 vorgeworfen, vom 1. Juni 2014 bis 11. September 2014 an seinem Wohnort an der D.________ in E.________ Marihuanapflanzen mit einem durchschnittlichen THC- Gehalt von 8.9 % angepflanzt zu haben (pag.