11. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist einzig das Vorhandensein der Hanfpflanzen im Haus der Herren A. C. AA.________ sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Beschuldigten 1 mit dem Beschuldigten 2 bzw. der P.________ AG zwecks Bewirtschaftung eines Hanffeldes und dem anschliessenden Verkauf der Pflanzen. Bestritten und durch die Kammer zu überprüfen sind somit sämtliche die den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen (vgl. dazu Ziff. II.9.1 und II.9.2 hievor). Insbesondere bestreiten beide Beschuldigten den THC-Gehalt und die Gültigkeit der Beprobung bzw. Analyse (vgl. Ziff. I.7. oben).