Weil der ganz überwiegende Teil der im vorliegenden Verfahren analysierten Hanfproben einen THC- Gehalt von mehr als 1,0 % aufgewiesen hat, wird im Folgenden der Begriff Cannabis im Sinne der Verordnung generell als Synonym für Hanfpflanze bzw. Hanfpflanzenbestandteil verwendet. Soweit es sich um Zitate (aus Aussagen oder Dokumenten) handelt, wird auch teilweise der Begriff Marihuana verwendet, wobei darauf hingewiesen sei, dass in den vom Beschuldigten B.________ selber zu den Akten gereichten Richtlinien für die Probenahme der SGRM dieser Begriff definiert wird als "das getrocknete Hanfkraut ohne grobe Stängel" (vgl. pag. 1418).