1 des Strafbefehls (Auftrag an einen Dritten, ein bis zwei Kilo Hanfsamen auszusäen, die dann zu Hanfblüten wurden mit einem durchschnittlichen THC-Gehalt von über 1 % = Anbau von Betäubungsmitteln) sowie Ziff. 2 des Strafbefehls (Verkauf von ca. 2'000 Cannabispflanzen, die einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mehr als 1 % [durchschnittlich 2.14-4.9 %] aufweisen sollten, für den Betrag von CHF 32'400.00 an den Beschuldigten 1). Der anlässlich der Durchsuchung der Scheune z.H. des IRM sichergestellten Hanfpflanzen und derjenige ab Feld resultierende THC-Gehalt ist im Bericht des IRM vom 23. September 2014 wiedergegeben (pag.