9. Vorbemerkung / Übersicht Zunächst kann auf die von der Vorinstanz gemachte Sachverhaltsübersicht verwiesen werden (S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1639 f.). Das Rahmengeschehen ist unbestritten und lässt sich wie folgt wiedergeben: 9.1 Erster Sachverhaltskomplex Am 11. September 2014 fand am Domizil von C.________ und seinen Söhnen, dem Beschuldigten 1 und AA.________, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden unter anderem folgende Gegenstände sichergestellt: - mehrere getrocknete Hanfstauden, getrocknete (und teilweise abgepackte) Hanfblüten und mehrere Hanfpflanzen in Töpfen (pag. 332 ff.) -