Am 30. September 2014 fand eine zweite Beprobung statt. Die Kantonspolizei wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 24. September 2014 beauftragt, Proben vom angebauten Hanf des Hanffeldes in F.________ N.________ zwecks Bestimmung des THC-Gehalts zu entnehmen (pag. 180). Die Proben wurden wiederum im Analyseauftrag der Kantonspolizei vom 30. September 2014 aufgeführt und nummeriert (pag. 184 f.). Die gleichen Ziffern wurden sodann im Analysebericht des IRM verwendet (pag. 187). Die Bezeichnung «Pol Nr.» im Analyseauftrag der Kantonspolizei entspricht wiederum der Spalte «Referenz» im Analysebericht des IRM.