Die Probeentnahmen aus der Scheune wurden im Durchsuchungsprotokoll jeweils mit einer Asservatennummer (1-3) versehen (vgl. pag. 343). Um die Proben aus der Scheune von den Proben des Hanffeldes unterscheiden zu können, wurden im Analyseauftrag die Proben aus der Scheune nicht mehr mit den Ziffern 1-3, sondern mit 1a-3a nummeriert (vgl. Analyseauftrag vom 17. September 2014 mit dem Vermerk «Pol Nr. 1a-3a Getrocknete Hanfproben aus Scheune»; pag. 1169). Die Bezeichnung «Pol Nr.» im Analyseauftrag der Kantonspolizei entspricht wiederum der Spalte «Referenz» im Analysebericht des IRM (pag. 177). Von den