N.________ und die Durchsuchung der nahegelegenen Tabakscheune fanden am 16. September 2014 statt (vgl. pag. 342 f.; pag. 1168). Dabei wurden insgesamt 16 Proben ab dem Hanffeld und 3 Proben von den Pflanzen in der Tabakscheune entnommen. Die Beschlagnahmung der sichergestellten Pflanzen wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 15. September 2014 angeordnet (pag. 167). Die Probenahme auf dem Hanffeld ist im Probeentnahmeprotokoll dokumentiert (pag. 1191); der jeweilige Standort einer Probe wurde auf der Feldskizze markiert und nummeriert (1-16).