Die aufgeführten Gegenstände wurden sodann durch das IRM analysiert. Der Analysebericht bzw. der forensisch-chemische Abschlussbericht datiert vom 19. September 2014 (pag. 171 ff.) und führt als Auftragsdatum den 15. September 2014 – also das Datum des Analyseauftrages – auf. Die im Bericht verwendete Bezeichnung in der Spalte «Referenz» entspricht dabei der Bezeichnung «Ass.- Nr.» im Hausdurchsuchungsprotokoll (pag. 332 ff.) und der Bezeichnung «Pol Nr.» im Analyseauftrag (pag. 1165 f.). Die Begehung des Feldes in F.________ N.________ und die Durchsuchung der nahegelegenen Tabakscheune fanden am 16. September 2014 statt (vgl. pag.