Die entsprechenden Verfügungen und Aufträge sind in den Akten abgelegt, so dass die jeweilige Auftragserteilung an die Kantonspolizei und ans IRM nachvollzogen werden kann. Die Proben wurden in der Folge durch das IRM analysiert. Aus den forensischchemischen Abschlussberichten vom 19. September 2014 (pag. 171 ff.), 23. September 2014 (pag. 177 ff.), 7. Oktober 2014 (pag. 187 ff.) und 5. November 2014 (pag. 190 ff.) kann ohne Weiteres entnommen werden, welche Proben (Asservat Nr.) aus wie vielen Pflanzen (Beschreibung) untersucht worden sind und welches Gewicht (Nettogewicht) die Proben haben. Wie die Vorinstanz zudem zutreffend ausführte (pag.