___ geführt worden (pag. 1027 f.). Insgesamt seien die IRM-Berichte betreffend die THC-Gehalte illegal und daher nicht verwertbar. Die Vorinstanz kam demgegenüber zum Schluss, dass die Probeentnahmen sowie die Begutachtung rechtmässig erfolgt und die Analysen des IRM verwertbar seien (pag. 1573; pag. 1637 ff.).