Auf die Anträge der beiden Beschuldigten hin wurden weitere Dokumente zu den Akten genommen: Der Beschuldigte 1 gab eine Kopie aus (s)einem Dienstbuch (pag. 1941), eine Zusammenstellung seiner Schadenersatzund Genugtuungsforderung (pag. 1942 f.) und eine Reisebestätigung/Rechnung (datierend vom 21. April 2014) der S.________ GmbH (pag. 1944 ff.) zu den Akten. Der Beschuldigte 2 reichte einen Auszug aus dem Bundesblatt vom 21. September 1932 mit dem Titel Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über das internationale Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel vom 13. Juli 1931 (pag.