1843 ff.). Im Weiteren wurden die Akten der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, betreffend hängiges Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 wegen fahrlässiger Körperverletzung (BM 20 31821) und der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 6. Mai 2019 bezüglich des abgeschlossenen Strafverfahrens gegen den Beschuldigten 2 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ediert (pag. 1878 f.). Mit zweier Schreiben vom 15. Januar 2021 reichte der Beschuldigte 1 seinen militärischen Leistungsnachweis, einen Anbau- und Abnahmevertrag 2014 zwischen ihm und der P._____