Beschuldigter 2]) und ein Leumundsbericht über die Beschuldigten (datierend vom 9. Dezember 2020; pag. 1864 ff. [Beschuldigter 1]; datierend vom 20. November 2020; pag. 1857 ff. [Beschuldigter 2]) eingeholt. Weiter wurden die beiden Beschuldigten aufgefordert, aktuelle Belege zu ihrem Einkommen an die Berufungsverhandlung mitzubringen (pag. 1843 ff.).