_ meldete ebenfalls Berufung gegen das Urteil vom 26. August 2019 an (pag. 1621; pag. 1625 f.; pag. 1627; pag. 1630). Mit Verfügung der Vorinstanz vom 26. März 2020 (pag. 1780 f.) wurde ihm daraufhin die schriftliche Urteilsbegründung eröffnet (zugestellt am 3. April 2020; pag. 1795) unter gleichzeitigem Hinweis auf die gesetzliche Frist von 20 Tagen zur Einreichung einer Berufungserklärung an das Obergericht des Kantons Bern. Innert der am 23. April 2020 abgelaufenen Frist ging keine Berufungserklärung von C.__