1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00, vollumfänglich als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Berne vom 06.05.2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'350.00 und Auslagen von CHF 35.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3'385.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: