1. Zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 2'880.00. Die Untersuchungshaft von 28 Tagen (11.09.2014–08.10.2014) wird im Umfang von 24 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 720.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt.