Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 5'177.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 2'266.20). III. 1. Der C.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern 28.08.2014 für gemeinnützige Arbeit von 400 Stunden gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. C.________ wird verwarnt. 3 3. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert.