2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 280.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'875.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 3'602.60, insgesamt bestimmt auf CHF 5'477.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 2'566.20). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: