Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 5'177.60. II. C.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch 2 1. Herstellung/Verarbeitung einer unbestimmten Menge Cannabis vom Feld in F.________, G.________, stammend mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 % im Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 11.09.2014 an der D.________ in E.________;