2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Staatsanwaltschaft Region Oberland Bern, 7. August 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Gerber Der Gerichtsschreiber: Jaeger Rechtsmittelbelehrung