Am 17. Dezember 2019 habe der Gesuchsteller dann den Lenker B.________, wohnhaft in Paris, Frankreich, gemeldet. Die Mutation der Lenkermeldung für die Übertretung sei aber nicht vorgenommen worden, was als Fehler seitens der Einwohnergemeinde betitelt wurde. Die Übertretung werde nachträglich auf B.________ mutiert, und die Anzeige gegen den Gesuchsteller werde mit der Bitte um Entschuldigung zurückgezogen (E-Mail-Korrespondenz D.________ und E.________ vom 3. resp. 10. März 2020; Akten O 20 189).