_ dem Gesuchsteller mitteilte, mit dem Administrativverfahren werde zugewartet bis ein rechtskräftiges Strafurteil vorliege (pag. 9). Mit Schreiben vom 4. März 2020 (Revisionsgesuch) gelangte der Gesuchsteller an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Überprüfung der Akte (pag.