15). Mittels ausgefülltem Formular, datiert vom 11. Dezember 2019, meldete der Gesuchsteller die Personalien des verantwortlichen Lenkers B.________, geb. 1. November 1984, mit Wohnsitz an Z.________ Paris. Mit Strafbefehl vom 13. Januar 2020 wurde der Gesuchsteller von der Staatsanwaltschaft Oberland wegen Überschreitens allgemeiner oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit in Tempo-30-Zone / in Begegnungszone um 21 km/h für schuldig erklärt (pag. 23 f.). Mit Schreiben vom 19. Februar 2020 gewährte das Verkehrsamt des Kantons C._____