in Interlaken eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einer gemessenen Geschwindigkeit von 56 km/h (abzüglich der Sicherheitsmarge von 5 km/h) begangen habe. Im gleichen Schreiben wurde der Gesuchsteller gebeten, die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers auf dem dem Schreiben beigelegten Formular aufzuführen und der Einwohnergemeinde innert fünf Tagen zurückzusenden, auch wenn er selbst für die Übertretung verantwortlich sei (pag. 15).