Mit Verfügung vom 17. Juni 2020 wurde der geschlossene Schriftenwechsel wieder eröffnet und die Parteien über diese Umstände in Kenntnis gesetzt. Mit gleicher Verfügung wurden die Parteien aufgefordert, umgehend allfällige Stellungnahmen einzureichen, ansonsten der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet werde und der schriftliche Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt wurde (pag. 67). Es gingen keine Stellungnahmen mehr ein. 2 II.