5. Am 16. Juni 2020 gab die bei der Staatsanwaltschaft Oberland zuständige Verfahrensleiterin auf Nachfrage hin bekannt, dass gegen B.________ kein Verfahren in Bezug auf die Verkehrsregelverletzung vom 15. November 2019 hängig und eine Mutation weder vorgenommen noch von der Gemeinde Interlaken angezeigt worden sei (pag. 63). Mit Verfügung vom 17. Juni 2020 wurde der geschlossene Schriftenwechsel wieder eröffnet und die Parteien über diese Umstände in Kenntnis gesetzt.