Er wurde mit einer Busse von CHF 600.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von sechs Tagen, bestraft. Ausserdem wurden ihm die Kosten des Verfahrens von CHF 300.00 auferlegt. Der Strafbefehl wurde dem Gesuchsteller gemäss Sendungsverfolgungsnummer Y.________ am 17. Januar 2020 zugestellt (pag. 23 ff. sowie Akten O 20 189). 2. Mit Eingabe vom 4. März 2020 reichte der Gesuchsteller bei der Staatsanwaltschaft ein sinngemässes Revisionsgesuch ein (pag. 1 ff.). Dieses wurde durch die Staatsanwaltschaft Oberland an das Obergericht des Kantons Bern weitergeleitet (pag. 37).