1. Mit Strafbefehl vom 13. Januar 2020 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Überschreitens allgemeiner oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit in Tempo-30-Zone / in Begegnungszone um 21 km/h (mit Kontollschild PW X.________), begangen am 15. November 2019 in Interlaken, F.________. Er wurde mit einer Busse von CHF 600.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von sechs Tagen, bestraft.