1. zu einer Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu je CHF 60.00, insgesamt ausmachend CHF 4'320.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'080.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 18 Tage festgesetzt; 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'520.00; 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00.