21. Entschädigung Da der Beschuldigte schuldig erklärt wird, entfällt eine Entschädigung (Art. 429 Abs. 1 StPO). 23 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 21. November 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf 1. der Sachentziehung, angeblich begangen am 2. Mai 2018 am N.________ [Weg] in H.________ [Ort];