22 19. Gesamtfazit Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu je CHF 60.00, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen ist, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'080.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 18 Tage festgesetzt wird, verurteilt.