16. Tagessatzhöhe Der Beschuldigte ist Rentner und hat ein Netto-Einkommen aus AHV von CHF 2'256.00 pro Monat. Er ist verheiratet und verfügt über ein Vermögen von rund CHF 240'000.00 (pag. 217 f.; pag. 257 Z. 30 ff.), das einen Zinsertrag von CHF 6'000.00 pro Jahr abwirft (pag. 258 Z. 37). Gemäss Steuererklärung pro 2018 verfügt seine Ehefrau zudem über ein Einkommen von CHF 5’140.00 pro Jahr (pag. 103), was der Beschuldigte auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung bestätigte (pag. 257 Z. 27 f.). Aufgrund dieser Angaben wird die Tagessatzhöhe auf CHF 60.00 bestimmt.