19 Er handelte, um die Geschädigte zur Rückzahlung von CHF 1'800.00 zu bewegen, nachdem diese jeden Kontakt mit ihm verweigert hatte. Er fürchtete, die Geschädigte würde ihm das Geld nicht zurückzahlen, da er keinen Beweis für den angeblichen Schuldbetrag hatte. Er wollte seiner Vorstellung nach etwas zurückerhalten, was ihm unrechtmässig vorenthalten wurde. Dieser Umstand ist aber nicht mindernd zu gewichten. Ebenfalls neutral wirkt sich aus, dass die Tat für den Beschuldigten ohne weiteres vermeidbar gewesen wäre.