13. Einsatzstrafe (einfache Körperverletzung) 13.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, worauf dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, der eine ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 46). Vorliegend schlug der Beschuldigte die Geschädigte zwar nicht mit der Faust ins Gesicht, sondern mit der flachen Hand gegen den Kopf. Das Ausmass der Verletzungen war jedoch grösser als im Referenzsachverhalt: