11 Z. 104). Sie überreichte dem Beschuldigten unter dem Eindruck des Schlages ihre Bankkarte als Sicherheit und versprach ihm die Rückzahlung der CHF 1'800.00 am 25. Mai 2018, um ihn vorerst zu beschwichtigen und der Situation zu entrinnen. Die verlangten CHF 1'800.00 überwies sie ihm letztlich aber nicht, sondern ging stattdessen zur Polizei, weshalb der Nötigungserfolg nicht eintrat und es beim Versuch blieb. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, wobei es sein eigentliches Handlungsziel war, die Geschädigte mit seinem Schlag zur Rückzahlung von CHF 1'800.00 zu bewegen.