189) und sie «aufzuschrecken» (pag. 264 Z. 37 f.). Er gab an, er habe sich schon im Voraus vorgestellt, wie er der Geschädigten «einen Klaps» geben würde (pag. 123 Z. 13 f.). Er lauerte ihr in der Folge am frühen Morgen auf und ging sie von hinten an, sodass sie ihn nicht kommen sah. Er verpasste der ihm körperlich unterlegenen, damals 57-jährigen und bloss 49 Kilogramm schweren Geschädigten eine heftige, laut schallende Ohrfeige. Sie hatte offensichtlich weder mit dem Beschuldigten noch mit einer Ohrfeige gerechnet und war hierauf völlig unvorbereitet gewesen, wirkte sie nach dem Schlag doch sichtlich erschrocken (pag. 11 Z. 104). Das aufbrausende Gemüt des Beschuldigten bzw. seine man-