hende erhöhte Fragilität des linken Ohrs der Geschädigten bestehen beispielswei- 16 se keinerlei Anhaltspunkte. Auch sonst sind keine Umstände ersichtlich, mit denen der Beschuldigte schlicht nicht hätte rechnen müssen. Im Gegenteil erachtete Dr. med. D.________ die festgestellten Verletzungen als mit einem Schlag «durchaus erklärbar». Auch nach dem persönlichen Eindruck der Kammer ist klar, dass eine heftige, laut schallende Ohrfeige durch den Beschuldigten (vgl. pag. 263 Z. 15 ff.)