Als die Geschädigte ihm alsdann unter dem Eindruck des Schlages ihre Bankkarte überreichte, nahm er diese als Sicherheit für die Rückzahlung der CHF 1'800.00 an sich. Als Folge des Schlages erlitt die Geschädigte eine Trommelfellverletzung im linken Ohr (Hämatom / Bluterguss im Bereich des Trommelfells), Schwindelanfälle und war bis und mit 22. Mai 2018 arbeitsunfähig. III. Rechtliche Würdigung 10. Einfache Körperverletzung Art. 123 Ziff. 1 StGB bestraft Handlungen, die eine Schädigung des Menschen an Körper oder Gesundheit zur Folge haben (Abs. 1). In leichten Fällen kann der Rich-