) aushändigte. Und zweitens stellt er sich damit in Widerspruch zu seiner Einschätzung im Schreiben vom 29. Januar 2019, wonach die Geschädigte über regelmässiges Einkommen verfügt habe, vermutlich gratis bei ihrem Freund wohne und daher fraglich sei, wieso sie so viel Geld brauche (pag. 53).