Widersprüche in seinen Aussagen sind vor diesem Hintergrund nicht auszumachen. Den Schuldbetrag I erwähnte er im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 2. Mai 2018 teilweise zwar ebenfalls, jedoch nur als subsidiäre Motivation (pag. 12 Z. 142 ff.; pag. 124 Z. 34 f.). Auch seine Angabe anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach er die Bankkarte als Sicherheit gewollt habe (pag. 122 Z. 32 ff.), ist mit früheren Angaben vereinbar und daher glaubhaft («Ich habe die Karte weggeworfen, denn ich habe erfahren, dass sie in der Zwischenzeit eine neue Karte hat und damit auch immer wieder Geld abheben gehe […]», pag. 12 Z. 153 ff.).