117 Z. 20 ff.). Der Beschuldigte behauptet, die Geschädigte sei am 30. März 2018 zusammen mit C.________ für ein Darlehen zu ihm gekommen und er habe den beiden sodann insgesamt CHF 3'000.00 übergeben, ohne jedoch eine Quittung dafür verlangt zu haben [nachfolgend: Schuldbetrag II] (pag. 10 Z. 52 ff.; pag. 258 Z. 42 ff.). Gemäss dem Beschuldigten habe C.________ ihn am darauffolgenden Dienstag aufgesucht und angegeben, dass sie gar kein Geld brauche. Die Geschädigte habe sie dazu überredet, mitzugehen und Geld zu verlangen. C.________ habe ihm daraufhin CHF 1'200.00 zurückgegeben und gesagt, die restlichen CHF 1'800.00 habe ihr die Geschädigte weggenommen (pag. 11 Z. 69 ff.;